Erläuterungen zum Ergänzungsblatt B

4 Verlustverrechnung

Ein ordentlicher Verlust der Geschäftsjahre, die in den Jahren 1999 oder 2000 abschliessen, wird folgendermassen berücksichtigt:

  1. Verrechnung mit ausserordentlichen Geschäftserträgen.
  2. Ein allfälliger Verlustüberschuss wird mit Grundstückgewinnen auf Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören verrechnet.
  3. Verrechnung eines allfälligen Verlustüberschusses mit privaten ausserordentlichen Erträgen.
  4. Ein allfälliger Überschuss wird mit dem übrigen ordentlichen Einkommen verrechnet.
  5. Bleibt immer noch ein Verlust, so kann dieser als Verlustvortrag auf die nächsten Jahre vorgetragen werden.

Verlustüberschüsse der Geschäftsjahre 1993 bis 1998, die bei der Berechnung der steuerbaren Einkommen der Vorjahre nicht berücksichtigt worden sind, können mit ausserordentlichen Einkommen der Bemessungslückenjahre 1999 und 2000 verrechnet werden.