14. Zu den einzelnen
Ziffern der Ergänzungsblattes A
13 Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten
Solche Kosten können grundsätzlich nur als ausserordentliche
Aufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie höher sind als die durchschnittlichen
Kosten der Bemessungsjahre 1997 und 1998 und höher als 5% des Reineinkommens in den
Bemessungsjahren 1997/98.
Beispiel:
Bemessungsjahre |
1997 |
1998 |
Krankheitskosten (vor Abzug 5% des Reineinkommens)
gemäss Veranlagung 1999/2000 |
2'400.- |
4'500.- |
Abzüglich 5 % des Reineinkommens gemäss Veranlagung
1999/2000 |
-2'300.- |
-2'700.- |
= Berücksichtigte Krankheitskosten in der Veranlagung
1999/2000 |
100.- |
1'800.- |
Bemessungsjahre |
1999 |
2000 |
Krankheitskosten (Zwischentotal gemäss
Berechnungsformular) |
500.- |
6'500.- |
Abzüglich 5 % des Reineinkommens Veranlagung 1999 / 2000 im Durchschnitt |
-2'500.- |
-2'500.- |
=Krankheitskosten nach Abzug des Selbstbehalts 1 |
0.- |
4'000.- |
Krankheitskosten nach Abzug des
Selbstbehalts im Durchschnitt |
2'000.- |
Abzüglich berücksichtigte Krankheitskosten
Veranlagung 1999 /
2000 im Durchschnitt |
-950.- |
=Zusätzlicher Abzug Veranlagung 1999 /
2000 im Durchschnitt |
1'050.- |
1 Nur angeben, wenn der Betrag für das einzelne Jahr
grösser ist als Null. |