Erläuterungen zum Ergänzungsblatt B3 Ausserordentlicher AufwandAusserordentlicher Aufwand aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
kann mit ausserordentlichem Ertrag aus selbstständiger Erwerbstätigkeit verrechnet
werden. Zum ausserordentlichen Aufwand gehören die mit den ausserordentlichen Erträgen
unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen, Kapitalverluste sowie ausserordentliche
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen. Als Grundlage dient die Praxis der
Steuerverwaltung zu Art. 45 des alten Steuergesetzes. |