14. Zu den einzelnen Ziffern der Ergänzungsblattes A

13    Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten

Solche Kosten können grundsätzlich nur als ausserordentliche Aufwendungen geltend gemacht werden, wenn sie höher sind als die durchschnittlichen Kosten der Bemessungsjahre 1997 und 1998 und höher als 5% des Reineinkommens in den Bemessungsjahren 1997/98.

Beispiel:

Bemessungsjahre 1997 1998
Krankheitskosten (vor Abzug 5% des Reineinkommens) gemäss Veranlagung 1999/2000 2'400.- 4'500.-
Abzüglich 5 % des Reineinkommens gemäss Veranlagung 1999/2000 -2'300.- -2'700.-
= Berücksichtigte Krankheitskosten in der Veranlagung 1999/2000 100.- 1'800.-

 

Bemessungsjahre 1999 2000
Krankheitskosten (Zwischentotal gemäss Berechnungsformular) 500.- 6'500.-
Abzüglich 5 % des Reineinkommens Veranlagung 1999 / 2000 im Durchschnitt -2'500.- -2'500.-
=Krankheitskosten nach Abzug des Selbstbehalts 1 0.- 4'000.-
Krankheitskosten nach Abzug des Selbstbehalts im Durchschnitt

2'000.-

Abzüglich berücksichtigte Krankheitskosten Veranlagung 1999 / 2000 im Durchschnitt

-950.-

=Zusätzlicher Abzug Veranlagung 1999 / 2000 im Durchschnitt

1'050.-

Nur angeben, wenn der Betrag für das einzelne Jahr grösser ist als Null.