14. Zu den einzelnen Ziffern der Ergänzungsblattes A

2 Aperiodische Vermögenserträge

Hier sind alle aperiodischen bzw. unregelmässig anfallenden Vermögenserträge wie z.B. Nach- oder Vorauszahlungen von Miet-, Pacht- oder Darlehenszinsen oder Erträge aus der Veräusserung oder Rückzahlungen von Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung anzugeben.

Auch Einkünfte aus Dividenden (auch in Form von geldwerten Leistungen), die im Vergleich zu den Jahren vor und nach der Bemessungslücke ohne wirtschaftlichen Grund ungewöhnlich hoch ausfallen, sind aperiodische Vermögenserträge. Folgende Kriterien sind massgebend:

Haben Sie keinen Einfluss auf die Dividendenpolitik der Unternehmung (Publikumsgesellschaften), sind die Dividenden keine aperiodischen Vermögenserträge und müssen auf dem Ergänzungsblatt A nicht angegeben werden.

Steuerpflichtige Personen, die in ihrer Eigenschaft als Allein- oder Mehrheitsaktionäre oder aufgrund anderer Umstände (familiäre Beziehungen, vertragliche Verknüpfungen usw.) allein oder zusammen mit anderen Personen einen massgeblichen Einfluss auf die Ausschüttungspolitik einer Gesellschaft ausüben, unterliegen bei Dividendenausschüttungen den folgenden Bedingungen:

  • Ausschüttungen im Umfang von bis zu 5 % des Steuerwertes der Aktien gelten, unabhängig von den Vorjahren, immer als ordentlich, wenn die Ausschüttungspolitik auch in den folgenden Jahren weitergeführt wird (Beginn der Gesetzmässigkeit in der Bemessungslücke).   
  • Übersteigt die Ausschüttung die 5 %-Grenze, ist zu prüfen, ob das Ausschüttungsverhalten der Unternehmung in den letzten 5 Jahren eine bestimmte Gesetzmässigkeit erkennen lässt. Wird diese Gesetzmässigkeit auch in der Bemessungslücke beibehalten, so gelten die Dividenden grundsätzlich als ordentlich. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
  • Dividenden werden im Verhältnis zum Aktienkapital ausgerichtet und sind damit - ausser bei einer Kapitalerhöhung - betragsmässig immer etwa gleich hoch. Soweit diese Relation auch in der Bemessungslücke und innerhalb einer tolerierten Abweichung beibehalten wird, gilt die Dividende als ordentlich. Übersteigen die Ausschüttungen die 5 %-Grenze und die durchschnittliche Quote der letzten 5 Jahre, sind die darüber hinausgehenden Beträge als ausserordentliche Einkünfte zu betrachten. Wird in der Bemessungslücke das Aktienkapital erhöht, so berechnet sich die maximale Dividende in Prozent des neuen Kapitals.
  • Die Dividenden werden im Verhältnis zum Jahresreingewinn ausgerichtet. Dadurch können sich von Jahr zu Jahr erhebliche frankenmässige Unterschiede ergeben. Die Dividende verkörpert jedoch mehr oder weniger eine gleichbleibende Quote des Reingewinnes. Übersteigen die Ausschüttungen die 5 %-Marke und die durchschnittliche Quote der letzten 5 Jahre, sind die darüber hinausgehenden Beträge als ausserordentliche Einkommen zu betrachten.   

 

Ergibt die Überprüfung des Jahresreingewinnes der ausschüttenden Gesellschaft, dass in massivem Umfange ausserordentliche Erträge erzielt wurden, gilt zum Vergleich Dividende/Jahresreingewinn nur der ordentliche Gewinn.