5. VerrechnungssteuerDie in den Jahren 1999/2000 abgezogene Verrechnungssteuer können Sie mit dem Einlageblatt 5.4 zurückfordern. Der Abzug der Verrechnungssteuer an der Quelle entbindet Sie nicht von der Deklarationspflicht. Eine Gutschrift wird an die Steuern des Jahres 2000 angerechnet. Die detaillierte Abrechnung wird Ihnen mit einer separaten Mitteilung eröffnet.
Minderjährige, deren Vermögen und Vermögensertrag durch die Inhaber der elterlichen
Gewalt zu versteuern ist, haben keinen eigenen Anspruch auf Rückerstattung der
Verrechnungssteuer. Der entsprechende Antrag ist zusammen mit dem Wertschriftenverzeichnis
durch die Inhaber der elterlichen Gewalt einzureichen. |