Erläuterungen zum
Ergänzungsblatt B
4 Verlustverrechnung
Ein ordentlicher Verlust der Geschäftsjahre, die in den Jahren 1999
oder 2000 abschliessen, wird folgendermassen berücksichtigt:
- Verrechnung mit ausserordentlichen Geschäftserträgen.
- Ein allfälliger Verlustüberschuss wird mit Grundstückgewinnen auf
Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören verrechnet.
- Verrechnung eines allfälligen Verlustüberschusses mit privaten
ausserordentlichen Erträgen.
- Ein allfälliger Überschuss wird mit dem übrigen ordentlichen
Einkommen verrechnet.
- Bleibt immer noch ein Verlust, so kann dieser als Verlustvortrag auf
die nächsten Jahre vorgetragen werden.
Verlustüberschüsse der Geschäftsjahre 1993 bis 1998, die bei der
Berechnung der steuerbaren Einkommen der Vorjahre nicht berücksichtigt worden sind,
können mit ausserordentlichen Einkommen der Bemessungslückenjahre 1999 und 2000
verrechnet werden.
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