Zu den einzelnen Ziffern des Ergänzungsblattes B

Ausserordentliche Einkünfte

6. Rohgewinn aus Grundsückverkäufen

Rohgewinne aus Verkäufen von Grundstücken die zum Geschäftsvermögen gehören gemäss der gesonderten Veranlagung für Grundstückgewinne.

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken ist unter dieser Position der Rohgewinn nicht aufzuführen.