Daten und Verzugskosten
Die ausgefüllte Steuererklärung reichen Sie bitte ein bis
15. März 2001
beim Steuerbüro Ihrer Gemeinde.
Fristverlängerungen können nur ausnahmsweise gewährt werden.
Begründete Gesuche sind an das Steuerbüro der Gemeinde zu richten.
Gebühren
Aufgrund der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung werden unter anderen
folgende Gebühren erhoben:
- für die Bearbeitung von Fristerstreckungsgesuchen: Fr. 30.--
- für eingeschriebene Mahnungen: Fr. 50.--
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Treuhandbüros, Banken, Notare, Fürsprecher usw. können gegen Gebühr zusätzliche
Steuerformulare und für Fr. 10.- einen Satz aller Merkblätter (1-19) bei der Steuerverwaltung
des Kantons Bern, Drucksachenbüro, Münstergasse 3, 3011 Bern
(Telefon 0848 844 411, Telefax 031 633 40 10) bestellen. Die Merkblätter für die
Steuerperiode 1999/2000 gelten auch für die Übergangsperiode.
Homepage der Steuerverwaltung des Kantons Bern: www.sv.fin.be.ch
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