14. Zu den einzelnen Ziffern der Ergänzungsblattes A

8    Lotterie-, Toto- und Naturalgewinne

Beim Bund stellen die Lotteriegewinne ausserordentliche Einkünfte dar. Als Lotteriegewinne gelten auch Gewinne aus Glücksspielen, Lotto, Toto, Wettbewerben usw. Nachweisbare Einsätze 1999 und 2000 für diese Lotteriegewinne können Sie geltend machen. Gesamthaft darf der Abzug beider Jahre die Gewinnsumme nicht übersteigen.
Bei Staat und Gemeinde unterliegen die Lotteriegewinne der Vermögensgewinnsteuer und sind nicht als ausserordentliche Einkünfte für die Berechnung der Jahressteuer zu berücksichtigen.