Zu den einzelnen Ziffern des Ergänzungsblattes B

Ausserordentliche Einkünfte

3. Aperiodische Vermögenserträge auf Geschäftsvermögen

Ausserordentliche Beteiligungserträge
Steuerpflichtige Personen, die in ihrer Eigenschaft als Allein- oder Mehrheitsaktionäre oder aufgrund anderer Umstände (familiäre Beziehungen, vertragliche Verknüpfungen usw.) allein oder zusammen mit anderen Personen einen massgeblichen Einfluss auf die Ausschüttungspolitik einer Gesellschaft ausüben, unterliegen bei Dividendenausschüttungen den folgenden Bedingungen:

  • Ausschüttungen im Umfang von bis zu 5 % des Steuerwertes der Aktien gelten, unabhängig von den Vorjahren, immer als ordentlich, wenn die Ausschüttungspolitik auch in den folgenden Jahren weitergeführt wird (Beginn der Gesetzmässigkeit in der Bemessungslücke).
  • Übersteigt die Ausschüttung die 5 % - Grenze, so ist zu prüfen, ob das Ausschüttungsverhalten der Unternehmung in den letzten 5 Jahre eine bestimmte Gesetzmässigkeit erkennen lässt. Wird diese Gesetzmässigkeit auch in der Bemessungslücke beibehalten, so gelten die Dividenden grundsätzlich als ordentlich. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
    • Dividenden werden im Verhältnis zum Aktienkapital ausgerichtet und sind damit - ausser bei einer Kapitalerhöhung - betragsmässig immer etwa gleich hoch. Soweit diese Relation auch in der Bemessungslücke und innerhalb einer tolerierten Abweichung beibehalten wird, gilt die Dividende als ordentlich. Übersteigen die Ausschüttungen die 5 % Grenze und die durchschnittliche Quote der letzten 5 Vorjahre, sind die darüber hinausgehenden Beträge als ausserordentliche Einkünfte zu betrachten Wird in der Bemessungslücke das Aktienkapital erhöht, so berechnet sich die maximale Dividende in Prozent des neuen Kapitals.
    • Die Dividenden werden im Verhältnis zum Jahresreingewinn ausgerichtet. Dadurch können sich von Jahr zu Jahr erhebliche frankenmässige Unterschiede ergeben. Die Dividende verkörpert jedoch mehr oder weniger eine gleichbleibende Quote des Reingewinnes. Übersteigen die Ausschüttungen die 5 % Marke und die durchschnittliche Quote der letzten 5 Vorjahre, sind die darüber hinausgehenden Beträge als ausserordentliche Einkünfte zu betrachten.   

    Ergibt die Überprüfung des Jahresreingewinnes der ausschüttenden Gesellschaft, dass in massivem Umfange ausserordentliche Erträge erzielt wurde, gilt zum Vergleich Dividende - Jahresreingewinn nur der ordentliche Gewinn.

    Liquidationsdividenden stellen grundsätzlich ausserordentlicher Vermögensertrag dar, welche im Umfang des den anteiligen Buchwert übersteigenden Teils der Jahressteuer unterliegen.

    Gewinne auf Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung    
    Werden in den Geschäftsjahren, die in die Bemessungslücke fallen, Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung, die zum Geschäftsvermögen gehören, veräussert, ist der erzielte Gewinn unter dieser Position zu deklarieren.

    Weitere   
    Weitere ausserordentliche oder aperiodische Vermögenserträge, die nicht unter den vorstehenden Punkten deklariert werden können. Die Erträge sind zu bezeichnen.