Erläuterungen zum Ergänzungsblatt B

3 Ausserordentlicher Aufwand

Ausserordentlicher Aufwand aus selbstständiger Erwerbstätigkeit kann mit ausserordentlichem Ertrag aus selbstständiger Erwerbstätigkeit verrechnet werden. Zum ausserordentlichen Aufwand gehören die mit den ausserordentlichen Erträgen unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen, Kapitalverluste sowie ausserordentliche Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen. Als Grundlage dient die Praxis der Steuerverwaltung zu Art. 45 des alten Steuergesetzes.