3. Bemessungsregeln für das Einkommen
einen Jahresbetrag umgerechnet, gemäss nachstehender Formel.
Der umgerechnete Jahresbetrag ist in die Kolonnen
1999 und 2000 einzutragen. Die mit dem Einkommen zusammenhängenden Abzüge sind in
gleicher Weise umzurechnen. |