Daten und Verzugskosten

 

Die ausgefüllte Steuererklärung reichen Sie bitte ein bis

15. März 2001

beim Steuerbüro Ihrer Gemeinde.

Fristverlängerungen können nur ausnahmsweise gewährt werden. Begründete Gesuche sind an das Steuerbüro der Gemeinde zu richten.

Gebühren
Aufgrund der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung werden unter anderen folgende Gebühren erhoben:
  • für die Bearbeitung von Fristerstreckungsgesuchen: Fr. 30.--
  • für eingeschriebene Mahnungen: Fr. 50.--


Treuhandbüros, Banken, Notare, Fürsprecher usw. können gegen Gebühr zusätzliche Steuerformulare und für Fr. 10.- einen Satz aller Merkblätter (1-19) bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Drucksachenbüro, Münstergasse 3, 3011 Bern (Telefon 0848 844 411, Telefax 031 633 40 10) bestellen. Die Merkblätter für die Steuerperiode 1999/2000 gelten auch für die Übergangsperiode.
Homepage der Steuerverwaltung des Kantons Bern: www.sv.fin.be.ch