14. Zu den einzelnen Ziffern der Ergänzungsblattes A3 KapitalleistungenAls Kapitalleistungen gelten Leistungen, mit denen früher entstandene oder in Zukunft zu erwartende Anwartschaften abgegolten werden. Dazu gehören insbesondere: 31 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen wie z.B. Abfindungen für mehrjährige Lohn- oder Rentenansprüche, Einmalzahlungen für Baurechtszinsen und Mietzinsvorauszahlungen. Für den Steuersatz ist in diesen Fällen auf eine entsprechende Jahresleistung abzustellen. 32 Andere Kapitalleistungen wie
z.B. einmalige Entschädigungen für die Nichtausübung eines Rechtes, für die
Unterlassung einer Tätigkeit oder für eine Kiesausbeutung. Kapitalleitungen aus Vorsorge werden schon bisher mit einer ausserorderntlichen Jahressteuer erfasst. Daran ändert sich auch in der Übergangsperiode nichts. |