Was ist neu an der Steuererklärung im Jahr 2001?

  • Die bernischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 21. Mai 2000 dem neuen Steuergesetz zugestimmt. Das Einkommen des Jahres 2001 wird bereits nach neuem Recht veranlagt. Die Einreichung der Steuererklärung und die Veranlagung für die Periode 2001 kann jedoch erst im 2002 erfolgen (Ausnahme: Austritt aus der Steuerpflicht im Jahre 2001).
  • Die Einkommen und Aufwendungen der Jahre 1999 und 2000 werden grundsätzlich nie als Bemessungsgrundlage herangezogen (sog. Bemessungslücke). Damit die Bemessungslücke zumindest teilweise geschlossen werden kann, gibt es von diesem Grundsatz zwei Ausnahmen:
  • abschliessend definierte ausserordentliche Aufwendungen der Jahre 1999 oder 2000 können in der Veranlagung 1999/2000 basierend auf der Bemessungsperiode 1997/98 nachträglich zum Abzug gebracht werden.
  • Im Jahre 2001 muss nochmals eine herkömmliche, nach den Bestimmungen für die zweijährige Vergangenheitsbemessung ausgefüllte Steuererklärung eingereicht werden. Die Angaben werden unter anderem zur Bestimmung der ausserordentlichen Einkommensbestandteile, für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer und für die Ratenberechnungen des Jahres 2001 benötigt. Die Steuererklärung wird ergänzt mit einem Fragebogen zu den ausserordentlichen Einkünften und Aufwendungen (Ergänzungsblatt A, Selbständigerwerbende zusätzlich Ergänzungsblatt B).
  • Die Steuerverwaltung weist im Weiteren darauf hin, dass Steuererklärungen, die mit der Software Dr. Tax der Firma Ringler Informatik AG erstellt werden, akzeptiert sind. Weitere Informationen zu Dr. Tax Steuererklärungen und Dr. Tax Online im Internet unter www.drtax.ch. Ebenfalls akzeptiert sind mit Barcode versehene Steuererklärungen, die mit der von Treuhändern verwendeten Software der Firma Pebe Datentechnik AG erstellt werden.

Nach Abgabe Ihrer Steuererklärung erhalten Sie in jedem Fall eine Verfügung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Steuererklärung.