14. Zu den einzelnen
Ziffern der Ergänzungsblattes A
Hier sind alle aperiodischen bzw. unregelmässig anfallenden
Vermögenserträge wie z.B. Nach- oder Vorauszahlungen von Miet-, Pacht- oder
Darlehenszinsen oder Erträge aus der Veräusserung oder Rückzahlungen von Obligationen
mit überwiegender Einmalverzinsung anzugeben.
Auch Einkünfte aus Dividenden (auch in Form von geldwerten
Leistungen), die im Vergleich zu den Jahren vor und nach der Bemessungslücke ohne
wirtschaftlichen Grund ungewöhnlich hoch ausfallen, sind aperiodische Vermögenserträge.
Folgende Kriterien sind massgebend:
Haben Sie keinen Einfluss auf die Dividendenpolitik
der Unternehmung (Publikumsgesellschaften), sind die Dividenden keine aperiodischen
Vermögenserträge und müssen auf dem Ergänzungsblatt A nicht
angegeben werden.
Steuerpflichtige Personen, die in ihrer Eigenschaft als Allein- oder
Mehrheitsaktionäre oder aufgrund anderer Umstände (familiäre Beziehungen, vertragliche
Verknüpfungen usw.) allein oder zusammen mit anderen Personen einen massgeblichen
Einfluss auf die Ausschüttungspolitik einer Gesellschaft ausüben, unterliegen
bei Dividendenausschüttungen den folgenden Bedingungen:
- Ausschüttungen im Umfang von bis zu 5 % des Steuerwertes der Aktien
gelten, unabhängig von den Vorjahren, immer als ordentlich, wenn die
Ausschüttungspolitik auch in den folgenden Jahren weitergeführt wird (Beginn der
Gesetzmässigkeit in der Bemessungslücke).
- Übersteigt die Ausschüttung die 5 %-Grenze, ist zu prüfen, ob das
Ausschüttungsverhalten der Unternehmung in den letzten 5 Jahren eine bestimmte
Gesetzmässigkeit erkennen lässt. Wird diese Gesetzmässigkeit auch in der
Bemessungslücke beibehalten, so gelten die Dividenden grundsätzlich als ordentlich.
Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Dividenden werden im Verhältnis zum Aktienkapital ausgerichtet
und sind damit - ausser bei einer Kapitalerhöhung - betragsmässig immer etwa gleich
hoch. Soweit diese Relation auch in der Bemessungslücke und innerhalb einer tolerierten
Abweichung beibehalten wird, gilt die Dividende als ordentlich. Übersteigen die
Ausschüttungen die 5 %-Grenze und die durchschnittliche Quote der letzten 5 Jahre, sind
die darüber hinausgehenden Beträge als ausserordentliche Einkünfte zu betrachten. Wird
in der Bemessungslücke das Aktienkapital erhöht, so berechnet sich die maximale
Dividende in Prozent des neuen Kapitals.
- Die Dividenden werden im Verhältnis zum Jahresreingewinn
ausgerichtet. Dadurch können sich von Jahr zu Jahr erhebliche frankenmässige
Unterschiede ergeben. Die Dividende verkörpert jedoch mehr oder weniger eine
gleichbleibende Quote des Reingewinnes. Übersteigen die Ausschüttungen die 5 %-Marke und
die durchschnittliche Quote der letzten 5 Jahre, sind die darüber hinausgehenden Beträge
als ausserordentliche Einkommen zu betrachten.
Ergibt die Überprüfung des Jahresreingewinnes der ausschüttenden
Gesellschaft, dass in massivem Umfange ausserordentliche Erträge erzielt wurden, gilt zum
Vergleich Dividende/Jahresreingewinn nur der ordentliche Gewinn.
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