Was ist neu an der
Steuererklärung im Jahr 2001?
- Die bernischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 21. Mai
2000 dem neuen Steuergesetz zugestimmt. Das Einkommen des Jahres 2001 wird bereits nach
neuem Recht veranlagt. Die Einreichung der Steuererklärung und die Veranlagung für die
Periode 2001 kann jedoch erst im 2002 erfolgen (Ausnahme: Austritt aus der Steuerpflicht
im Jahre 2001).
- Die Einkommen und Aufwendungen der Jahre 1999 und 2000 werden
grundsätzlich nie als Bemessungsgrundlage herangezogen (sog. Bemessungslücke). Damit die
Bemessungslücke zumindest teilweise geschlossen werden kann, gibt es von diesem Grundsatz
zwei Ausnahmen:
- abschliessend definierte ausserordentliche Aufwendungen der
Jahre 1999 oder 2000 können in der Veranlagung 1999/2000 basierend auf der
Bemessungsperiode 1997/98 nachträglich zum Abzug gebracht werden.
- Im Jahre 2001 muss nochmals eine herkömmliche, nach den Bestimmungen
für die zweijährige Vergangenheitsbemessung ausgefüllte Steuererklärung eingereicht
werden. Die Angaben werden unter anderem zur Bestimmung der ausserordentlichen Einkommensbestandteile, für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer und für die
Ratenberechnungen des Jahres 2001 benötigt. Die Steuererklärung wird ergänzt mit einem
Fragebogen zu den ausserordentlichen Einkünften und Aufwendungen (Ergänzungsblatt A,
Selbständigerwerbende zusätzlich Ergänzungsblatt B).
- Die Steuerverwaltung weist im Weiteren darauf hin, dass
Steuererklärungen, die mit der Software Dr. Tax der Firma Ringler Informatik AG erstellt
werden, akzeptiert sind. Weitere Informationen zu Dr. Tax Steuererklärungen und Dr. Tax
Online im Internet unter www.drtax.ch. Ebenfalls akzeptiert sind mit Barcode versehene
Steuererklärungen, die mit der von Treuhändern verwendeten Software der Firma Pebe
Datentechnik AG erstellt werden.
Nach Abgabe Ihrer Steuererklärung erhalten Sie in jedem Fall eine
Verfügung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Steuererklärung. |