Unverändert gilt:

  • Wer muss eine Steuererklärung ausfüllen?
  • Alle Personen, die am 1. Januar 2001 im Kanton Bern steuerpflichtig sind
  • Ehegatten füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus
  • Alle Minderjährigen ab dem 16. Altersjahr, auch ohne Erwerbseinkommen

  • Die Steuererklärung enthält in der Regel die Einkommen der Jahre 1999 und 2000 und das Vermögen am 1. Januar 2001.

  • Eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung ist wichtig für eine angepasste Ratenrechnung und die vollständige Erkennung und steuerliche Berücksichtigung der ausserordentlichen Einkommensbestandteile. Dazu gehören vollständige Angaben über alle Einkommens- und Vermögensbestandteile.

  • Wir empfehlen Ihnen, zuerst die Einlageblätter und anschliessend das Hauptformular und das Ergänzungsblatt für die ausserordentlichen Einkommensbestandteile auszufüllen. Fehlende oder verlorene Steuerformulare sind ausschliesslich beim Steuerbüro bzw. bei der Steuerverwaltung Ihrer Gemeinde anzufordern.

  • Die Wegleitung hilft Ihnen, die Steuerformulare auszufüllen. Für Spezialfälle können besondere Merkblätter bezogen werden. Die Merkblätter des Vorjahres gelten mit Ausnahme der Beispiele zu der Folgeperiode 2001/2002 auch für die Übergangsperiode.

  • Für Auskünfte stehen Ihnen die zuständige Veranlagungsbehörde und das Steuerbüro Ihrer Gemeinde zur Verfügung.

  • Ihre Steuererklärung, die Sie bitte fristgerecht einreichen, enthält
  • Ihre genaue Adresse
  • Ihre Unterschrift(en), siehe Ziffer 2 der Allgemeinen Bestimmungen der Wegleitung
  • und ist natürlich vollständig ausgefüllt.