Zu den einzelnen Ziffern des Ergänzungsblattes BAusserordentliche Einkünfte6. Rohgewinn aus GrundsückverkäufenRohgewinne aus Verkäufen von Grundstücken die zum Geschäftsvermögen gehören gemäss der gesonderten Veranlagung für Grundstückgewinne. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken ist unter dieser Position der
Rohgewinn nicht aufzuführen. |