Unverändert gilt:
- Wer muss eine Steuererklärung ausfüllen?
- Alle Personen, die am 1. Januar 2001 im Kanton Bern steuerpflichtig
sind
- Ehegatten füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus
- Alle Minderjährigen ab dem 16. Altersjahr, auch ohne
Erwerbseinkommen
- Die Steuererklärung enthält in der Regel die Einkommen der Jahre
1999 und 2000 und das Vermögen am 1. Januar 2001.
- Eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung ist wichtig für eine
angepasste Ratenrechnung und die vollständige Erkennung und steuerliche Berücksichtigung
der ausserordentlichen Einkommensbestandteile. Dazu gehören vollständige Angaben über
alle Einkommens- und Vermögensbestandteile.
- Wir empfehlen Ihnen, zuerst die Einlageblätter und anschliessend das
Hauptformular und das Ergänzungsblatt für die ausserordentlichen Einkommensbestandteile
auszufüllen. Fehlende oder verlorene Steuerformulare sind ausschliesslich beim
Steuerbüro bzw. bei der Steuerverwaltung Ihrer Gemeinde anzufordern.
- Die Wegleitung hilft Ihnen, die Steuerformulare auszufüllen. Für
Spezialfälle können besondere Merkblätter bezogen werden. Die Merkblätter des
Vorjahres gelten mit Ausnahme der Beispiele zu der Folgeperiode 2001/2002 auch für die
Übergangsperiode.
- Für Auskünfte stehen Ihnen die zuständige Veranlagungsbehörde und
das Steuerbüro Ihrer Gemeinde zur Verfügung.
- Ihre Steuererklärung, die Sie bitte fristgerecht einreichen,
enthält
- Ihre Unterschrift(en), siehe Ziffer 2 der Allgemeinen Bestimmungen
der Wegleitung
- und ist natürlich vollständig ausgefüllt.
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